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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Präambel

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) bilden die Grundlage für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Carspector, Reisholzer Werftstraße 76, 40589 Düsseldorf, und den Nutzern der von Carspector betriebenen Plattform www.carspector.de sowie der zugehörigen mobilen Applikation (im Folgenden „Plattform“ genannt). Carspector ist ein Vermittlungsunternehmen, das es Kunden ermöglicht, technische Dienstleistungen im Bereich der Bewertung, Begutachtung und Einschätzung von Gebrauchtfahrzeugen in Anspruch zu nehmen. Dabei fungiert Carspector ausschließlich als Vermittler zwischen Kunden und externen Dienstleistern oder Partnern und wird selbst nicht Vertragspartner des Dienstleistungsvertrages. Diese AGB regeln daher ausschließlich das Verhältnis zwischen Carspector und den Nutzern hinsichtlich der Nutzung der Plattform sowie der Vermittlung von Dienstleistungen. Mit der Nutzung der Plattform erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung verbindlich an.


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Nutzungen der Plattform durch Kunden, unabhängig davon, ob diese als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB oder als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handeln. Sie regeln die Bedingungen, unter denen Carspector als Vermittler auftritt und Dienstleistungen von Drittanbietern zugänglich macht.
(2) Für den konkreten Dienstleistungsvertrag, der zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister zustande kommt, gelten zusätzlich die gesetzlichen Bestimmungen des BGB sowie etwaige gesonderte Vertragsbedingungen des Dienstleisters. Carspector übernimmt keine Gewährleistung für Art, Umfang oder Qualität der durch den Dienstleister erbrachten Leistungen.
(3) Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Carspector deren Geltung ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. Schweigen auf die Zusendung solcher Bedingungen gilt in keinem Fall als Zustimmung.
(4) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang, gelten die Änderungen als genehmigt, sofern der Kunde auf diese Rechtsfolge bei Mitteilung hingewiesen wurde.


§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser AGB bedeuten die folgenden Begriffe:
– „Plattform“: Die von Carspector betriebene Online-Plattform unter www.carspector.de sowie die dazugehörige mobile Applikation.
– „Kunde“: Jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die die Plattform nutzt, um Dienstleistungen zu buchen oder Anfragen zu stellen.
– „Dienstleister“: Selbständige oder im Rahmen einer Partnerschaft tätige Fachkräfte, Unternehmen oder Werkstätten, die die über die Plattform angebotenen Dienstleistungen erbringen.
– „Partner“: Subunternehmer oder Kooperationspartner, die im Netzwerk von Carspector tätig sind und deren Leistungen über die Plattform vermittelt werden.
– „Dienstleistungen“: Sämtliche von den Dienstleistern angebotenen technischen Leistungen im Bereich Fahrzeugbewertung, Gutachtenerstellung, Zustandsermittlung oder sonstiger Prüfungen an Gebrauchtfahrzeugen.
– „Vermittlungsvertrag“: Das Vertragsverhältnis zwischen Carspector und dem Kunden, das die Vermittlung der Dienstleistung zum Inhalt hat.
– „Dienstleistungsvertrag“: Der Vertrag, der unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister über die Durchführung der gebuchten Leistungen abgeschlossen wird.
– „Zahlungsdienstleister“: Ein durch Carspector beauftragtes, nach den Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) zugelassenes Unternehmen, das für die Abwicklung sämtlicher Zahlungsvorgänge zuständig ist.


§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertragsverhältnisses zwischen Carspector und dem Kunden ist die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur, die es ermöglicht, auf einfache und transparente Weise geeignete Dienstleister zu finden, deren Leistungen zu vergleichen, Buchungsanfragen zu stellen und abgeschlossene Aufträge einzusehen.
(2) Carspector übernimmt ausschließlich die Rolle eines Vermittlers und wird selbst nicht Vertragspartei des Dienstleistungsvertrages zwischen dem Kunden und dem Dienstleister. Die Verantwortung für die fachgerechte, zeitgerechte und vollständige Ausführung der Dienstleistung liegt allein beim ausgewählten Dienstleister.
(3) Carspector behält sich das Recht vor, die Plattform sowie den Funktionsumfang jederzeit zu aktualisieren, anzupassen oder einzelne Funktionen zu verändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und keine wesentlichen Rechte des Kunden beeinträchtigt.


§ 4 Zustandekommen des Nutzungsvertrages

(1) Der Zugriff auf bestimmte Bereiche der Plattform setzt eine Registrierung als Kunde voraus. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung vollständige, aktuelle und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese im Falle von Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
(2) Der Nutzungsvertrag zwischen Carspector und dem Kunden kommt mit der ersten Buchungsanfrage oder mit der Bestätigung der Nutzungsbedingungen bei Registrierung zustande.
(3) Die Nutzung der Plattform ist in der Regel kostenlos. Erst mit der verbindlichen Buchung einer Dienstleistung durch den Kunden entstehen Kosten, die sich nach den jeweils auf der Plattform veröffentlichten Preisen richten.
(4) Carspector behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bestehende Nutzerkonten bei Verstößen gegen diese AGB, gesetzliche Vorschriften oder berechtigte Interessen von Carspector zu sperren oder zu löschen.


§ 5 Vermittlungsvertrag und Buchungsprozess

(1) Der Kunde kann über die Plattform, per E-Mail oder telefonisch eine Buchungsanfrage stellen. Mit Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ oder durch die ausdrückliche Bestätigung der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages mit Carspector ab.
(2) Ein Vermittlungsvertrag kommt erst dann zustande, wenn Carspector die Buchungsanfrage durch Zusendung einer Bestätigungs-E-Mail, die alle relevanten Buchungsinformationen enthält, annimmt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die in der Bestätigung genannten Daten unverzüglich zu prüfen und eventuelle Abweichungen oder Fehler unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(4) Der vollständige Vertragstext wird nicht dauerhaft gespeichert. Die aktuelle Version der AGB kann jederzeit unter www.carspector.de/agb eingesehen und heruntergeladen werden.
(5) Carspector ist berechtigt, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Durchführung der Dienstleistung aus technischen, organisatorischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.


§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß, vollständig und rechtzeitig zu machen. Dazu gehört insbesondere die korrekte Angabe der Fahrzeugdaten sowie die rechtzeitige Einholung der Zustimmung des Verkäufers oder Halters für die Begutachtung.
(2) Sofern Angaben fehlen, unvollständig oder fehlerhaft sind, ist Carspector berechtigt, die erforderlichen Informationen nachträglich mit dem Kunden abzustimmen. In solchen Fällen können zusätzliche Bearbeitungskosten entstehen, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.
(3) Jegliche missbräuchliche Nutzung der Plattform, insbesondere das Einstellen oder Verbreiten rechtswidriger Inhalte, die Abgabe falscher Bewertungen oder die Vornahme von Handlungen, die den Betrieb der Plattform beeinträchtigen, ist untersagt.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, die von Carspector oder dem Dienstleister bereitgestellten Dokumente, Gutachten oder Prüfberichte ausschließlich für den eigenen, privaten Gebrauch zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere zu kommerziellen Zwecken, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Carspector gestattet.
(5) Der Kunde hat nach Erhalt des Prüfergebnisses 30 Tage Zeit, sämtliche bereitgestellten Dateien und Dokumente herunterzuladen und zu sichern. Nach Ablauf dieser Frist kann Carspector diese Daten unwiderruflich löschen.
(6) Beanstandungen oder Reklamationen sind innerhalb von 20 Tagen nach Abschluss der Dienstleistung schriftlich und detailliert an Carspector zu richten. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als mangelfrei anerkannt.


§ 7 Rechte und Pflichten von Carspector

(1) Carspector verpflichtet sich, dem Kunden Zugang zur Plattform zu gewähren und diese mit einem technischen Verfügbarkeitsgrad von mindestens 98 % pro Quartal bereitzustellen. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden – soweit möglich – rechtzeitig angekündigt.
(2) Carspector ist bemüht, die Ergebnisse der Prüfungen innerhalb eines Zeitraums von 2 bis 4 Werktagen nach Beauftragung zur Verfügung zu stellen. Etwaige Verzögerungen begründen jedoch keinen Rechtsanspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung.
(3) Alle von Carspector bereitgestellten Informationen zu Prüfumfang, Leistungsbeschreibung oder Preisen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine verbindliche Zusicherung dar. Einzelne Prüfpunkte können entfallen, wenn diese technisch oder rechtlich nicht umsetzbar sind. Sofern Bauteile nicht geprüft werden konnten, ist Carspector nicht verpflichtet, die Gründe hierfür zu benennen. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder andere Ersatzleistungen besteht in diesen Fällen nicht.
(4) Carspector ist berechtigt, einzelne Dienstleistungen oder die Zusammenarbeit mit bestimmten Dienstleistern jederzeit einzustellen oder zu ändern, sofern dadurch keine laufenden Verträge zwischen Kunden und Dienstleistern beeinträchtigt werden.


§ 8 Preise und Zahlungsmodalitäten

(1) Alle Preise sind Bruttopreise in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Plattform angezeigten Preise.
(2) Die Zahlung erfolgt ausschließlich über den von Carspector beauftragten Zahlungsdienstleister, der die Zahlung im Namen und auf Rechnung von Carspector entgegennimmt und verarbeitet. Der Kunde erkennt an, dass er sich gegenüber dem Zahlungsdienstleister zur Bereitstellung aller notwendigen Daten verpflichtet.
(3) Sollte eine Zahlung fehlschlagen oder zurückgebucht werden, behält sich Carspector das Recht vor, dem Kunden die dadurch entstandenen Zusatzkosten (z. B. Bankgebühren für Rücklastschriften) in Rechnung zu stellen.
(4) Der Kunde erhält nach Zahlungseingang eine elektronische Rechnung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ein Anspruch auf postalische Zusendung der Rechnung besteht nicht.


§ 9 Stornierung, Umbuchung und Widerruf

(1) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses, also mit der Bestätigung der Buchung durch Carspector. Das Widerrufsrecht kann ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung per E-Mail an kontakt@carspector.de oder auf einem anderen eindeutigen Kommunikationsweg. Ein Muster-Formular zum Widerruf finden Sie hier.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB vorzeitig, wenn Carspector mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung begonnen hat und der Kunde dem vorzeitigen Beginn der Dienstleistung ausdrücklich zugestimmt hat, durch Buchung und Bezahlung der jeweiligen Dienstleistung. In diesem Fall hat der Kunde für bereits erbrachte Leistungen einen anteiligen Wertersatz zu leisten.
(3) Neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht bietet Carspector freiwillige Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten an. Der Kunde kann bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Prüfungstermin kostenfrei umbuchen, sofern der Prüfertermin noch nicht final bestätigt ist. Nach Ablauf dieser Frist fallen Stornierungsgebühren an (siehe §16).
(4) Umbuchungen und Terminverschiebungen sind nur nach individueller Abstimmung möglich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Carspector. Umbuchungsanfragen, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin eingehen, können abgelehnt oder nur gegen eine Umbuchungsgebühr bearbeitet werden.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei einer Stornierung oder Umbuchung die Mitteilung schriftlich oder in Textform zu übermitteln, um einen eindeutigen Nachweis zu haben. Eine telefonische Absage entfaltet nur dann rechtliche Wirkung, wenn diese von Carspector schriftlich bestätigt wird.


§ 10 Haftung und Versicherung

(1) Carspector haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Carspector nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks unerlässlich ist. Die Haftung ist in solchen Fällen auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Für Schäden, die aus fehlerhaften, unvollständigen oder unzutreffenden Angaben des Kunden resultieren, übernimmt Carspector keine Verantwortung. Ebenso ist jede Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(3) Das von Carspector bereitgestellte Prüfergebnis stellt eine Momentaufnahme des Fahrzeugzustands zum Zeitpunkt der Besichtigung dar. Es handelt sich nicht um eine Garantie für bestimmte Eigenschaften, eine Funktions- oder Mängelfreiheit des Fahrzeugs. Carspector haftet insbesondere nicht für verdeckte Mängel, Manipulationen oder Schäden, die zum Zeitpunkt der Prüfung nicht erkennbar waren.
(4) Eine eigenständige Haftpflicht- oder Gewährleistungsverpflichtung für Leistungen der Dienstleister übernimmt Carspector nicht. Der jeweilige Dienstleister ist eigenverantwortlich verpflichtet, über ausreichende Versicherungen zu verfügen.
(5) Eine Haftung für nachträglich entdeckte Mängel, die zum Zeitpunkt der Besichtigung nicht erkennbar waren oder durch eine übliche Sicht- und Funktionsprüfung nicht feststellbar sind, ist ausgeschlossen. Ebenso sind jegliche Ansprüche auf Rückerstattung oder Minderung des Preises der erbrachten Dienstleistung ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Auszahlung von Geldern für Instandsetzungen, Kostenübernahmen oder ähnliche Aufwendungen besteht ebenfalls nicht.
(6) Grundsätzlich stellt das Prüfergebnis von Carspector weder eine Haftung seitens des Prüfers noch eine Garantiezusage für Käufer oder Verkäufer dar. Bauteile oder Baugruppen, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind, wurden im Rahmen der Überprüfung nicht beurteilt. Aufgrund der Sicht- und Funktionsprüfung sowie des Probelaufs können nicht alle denkbaren Belastungs- und Betriebszustände erreicht werden. Daher können nicht alle möglichen Mängel im Rahmen dieser Untersuchung erkannt werden, da sie unter anderem von den vorherrschenden Wetter- und Besichtigungsbedingungen abhängig sind.


§ 11 Datenschutz

(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO und BDSG). Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(2) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Carspector die im Rahmen der Buchung angegebenen Daten zum Zweck der Vertragserfüllung, Abwicklung der Zahlungen sowie zur Kommunikation mit dem Kunden verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich an Dienstleister oder Partner, die für die Erbringung der gebuchten Leistungen notwendig sind.
(3) Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner gespeicherten personenbezogenen Daten sowie das Recht, einer Datenverarbeitung für Werbezwecke zu widersprechen.


§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Nutzungsvertrag zwischen dem Kunden und Carspector wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
(2) Der Vermittlungsvertrag endet automatisch mit der vollständigen Erbringung der vermittelten Dienstleistung und der vollständigen Zahlung des Kunden.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder wenn die weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist.
(4) Für Stornierungen oder Umbuchungen während laufender Vermittlungen gelten ergänzend die Bestimmungen aus § 16 dieser AGB.


§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Vertragssprache ist Deutsch. Auf Wunsch kann der Vertragstext auch in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden. Bei Auslegungsunterschieden zwischen der deutschen und der englischen Fassung hat die deutsche Version Vorrang.
(2) Hinweis gem. § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz): Carspector ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt dann die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


§ 14 Art und Umfang der Prüfleistungen

(1) Mit Beauftragung und Bezahlung des Prüfauftrages erkennt der Kunde an, dass die von Carspector oder den beauftragten Dienstleistern erbrachten Leistungen keine amtlichen Untersuchungen, keine Hauptuntersuchung im Sinne der StVZO, keine Abgasuntersuchung, keine Betriebssicherheitsprüfung und keine Garantieprüfung ersetzen. Die von Carspector erstellten Prüfberichte sind lediglich als unverbindliche Zustandsbeschreibung zu verstehen.
(2) Die Prüfungen erfolgen ausschließlich durch Sicht- und Funktionskontrollen ohne Demontage oder Zerlegung von Fahrzeugteilen. Eine vollständige Analyse sämtlicher Fahrzeugkomponenten ist nicht Bestandteil der angebotenen Leistung, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart und gesondert vergütet.
(3) Schäden, Mängel oder Funktionsstörungen, die erst nach der Prüfung auftreten, können nicht rückwirkend Carspector oder dem Prüfer angelastet werden. Dies gilt auch für Verschleißteile, die im Rahmen der Prüfung als funktionstüchtig bewertet wurden.
(4) Mit der vollständigen Zahlung des Prüfauftrags erlischt das Widerrufsrecht des Kunden, da Carspector unmittelbar mit der Organisation der Leistungserbringung beginnt.
(5) Sollte die Prüfung aus Gründen, die der Prüfer nicht zu vertreten hat (z. B. widrige Licht- oder Witterungsbedingungen, fehlende Zugänglichkeit zum Fahrzeug), nur eingeschränkt durchgeführt werden können, bleibt der Anspruch auf Vergütung in vollem Umfang bestehen.


§ 15 Probefahrt

(1) Eine Probefahrt ist nur möglich, wenn alle technischen, rechtlichen und versicherungstechnischen Voraussetzungen erfüllt sind und der Verkäufer sein Einverständnis erteilt.
(2) Sollte der Verkäufer eine Probefahrt verweigern oder sind die Voraussetzungen für eine Probefahrt nicht gegeben, kann der Kunde hieraus keine Ansprüche auf Preisnachlass oder Schadensersatz herleiten.
(3) Der Prüfer ist berechtigt, nach eigenem Ermessen eine eingeschränkte Probefahrt, z. B. auf einem Privatgelände, durchzuführen, wenn dies sinnvoll und rechtlich zulässig ist.


§ 16 Stornierungen und Gebühren

(1) Der Kunde kann den Vermittlungsvertrag jederzeit stornieren, solange die Dienstleistung, die Anfahrt zum Fahrzeug oder sonstige vorbereitende Maßnahmen noch nicht begonnen haben. Dieses Stornierungsrecht ist unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht.
(2) Es gelten folgende Stornogebühren:
– Nach Beauftragung ohne Bearbeitungsarbeiten: maximal 50 € brutto.
– Nach Beauftragung und Bearbeitungsarbeiten des Prüfers: 75 € brutto.
– Nach Bearbeitungsarbeiten und Terminierung des Prüfers: 100 € brutto.
– Nach Fahrtantritt des Prüfers oder bei Nichterreichbarkeit bzw. Unauffindbarkeit des Fahrzeugs: 200 € brutto.
(3) Digitale Dienstleistungen (z. B. Berichte, die ausschließlich online bereitgestellt werden) sind vom Widerrufs- und Stornierungsrecht ausgeschlossen, sobald diese gebucht wurden.
(4) Stornierungen sind Carspector stets schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Erst mit schriftlicher Bestätigung durch Carspector wird die Stornierung wirksam.


§ 17 Bearbeitungszeiten

Alle von Carspector angegebenen Bearbeitungszeiten, Fristen oder Liefertermine sind grundsätzlich unverbindliche Richtwerte. Sie stellen keine garantierten Fixtermine dar. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, technischer Probleme oder externer Faktoren (z. B. Terminabsagen durch Verkäufer) begründen keinen Schadensersatzanspruch des Kunden.


§ 18 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen, damit der Auftrag ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Hierzu gehört u. a. die rechtzeitige Bereitstellung des Fahrzeugs sowie die Einholung aller notwendigen Genehmigungen.
(2) Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung, ist Carspector berechtigt, den entstehenden Mehraufwand oder zusätzliche Kosten gesondert in Rechnung zu stellen.
(3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Zugang zum Fahrzeug und zu allen relevanten Unterlagen (z. B. Fahrzeugpapiere) zum vereinbarten Termin gewährleistet ist.


§ 19 Urheberrechte

(1) Sämtliche von Carspector erstellten Berichte, Fotografien, Protokolle und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum von Carspector.
(2) Die Nutzung dieser Inhalte ist ausschließlich für private Zwecke des Kunden gestattet. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung zu kommerziellen Zwecken ist nur mit ausdrücklicher, vorheriger schriftlicher Zustimmung von Carspector erlaubt.
(3) Verstöße gegen diese Bestimmungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.


§ 20 Haftungsergänzende Regelungen

(1) Carspector übernimmt keine Garantie für den mit der Dienstleistung beabsichtigten Erfolg des Kunden, insbesondere nicht für eine erfolgreiche Kaufentscheidung oder eine bestimmte Wertentwicklung des Fahrzeugs.
(2) Für falsche oder unvollständige Angaben Dritter (insbesondere Verkäufer) sowie für externe Datenquellen (z. B. FIN-Abfragen) wird keine Haftung übernommen.
(3) Carspector haftet nicht für die technische Qualität, Konstruktionsmängel oder Materialfehler des geprüften Fahrzeugs, sofern diese Punkte nicht ausdrücklich und schriftlich Bestandteil des Auftrags sind.
(4) Eine Haftung für die Richtigkeit zugrunde liegender technischer Normen oder Sicherheitsstandards besteht nur, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde.


§ 21 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.